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Die neue Fassung der RABT stellt neben der Prävention – also der Vermeidung von Störfällen in Tunneln – verstärkt den Personenschutz in den Vordergrund. Hierbei hat die Selbstrettung der Verkehrsteilnehmer oberste Priorität. Personen, die sich im Tunnel befinden, sollen sich bei einem Notfall selbst in Sicherheit bringen können, ohne auf das Eintreffen von Rettungspersonal warten zu müssen. Neben den baulichen Vorkehrungen sorgen ein tunnelspezifisches Überwachungs- und Betriebssystem sowie ein aufwändiges Sicherheitssystem für umfassenden Schutz der Tunnelnutzer. Im Tunnel sind entsprechende Fluchtwege und Notausgänge gekennzeichnet. Notausgänge sind mindestens im Abstand von 300 Metern vorhanden. Die Fluchtwege sind mit ständig betriebenen selbstleuchtenden Rettungszeichen und mit nur im Brandfall betriebenen Orientierungsleuchten hoher Helligkeit ausgestattet, die im Abstand von etwa 25 Metern zu den jeweils nächstgelegenen Notausgängen führen. |
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