Lichtdecken
Vouten-Leuchten
Lichtgraben
Lichtlinien
Lichtfelder
Trimless-Downlights
Einbauleuchten eckig
Kardan / Shoplicht
Wallwasher
Einbauleuchten rund
Aufbauleuchten
Wandleuchten
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Profilleuchten
Stehleuchten
Light-Structure
Aussenleuchten
Tunnelleuchten
 

 



Tunnelleuchten
                   
                         
                         
Die überarbeitete Neuauflage der RABT 2003 in Verbindung mit dem “ Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 19/2005 “ ist die Reaktion auf das erhöhte Risiko von Unfällen in europäischen Straßentunneln. Schon das wachsende Verkehrsaufkommen in Straßentunneln führt zu einer statistisch höheren Wahrscheinlichkeit von Verkehrsunfällen. Bestätigt werden diese durch die verheerenden Brandkatastrophen in einigen Alpentunneln in den letzten Jahre.

 

 

 
     

  Die neue Fassung der RABT stellt neben der Prävention – also der Vermeidung von Störfällen in Tunneln – verstärkt den Personenschutz in den Vordergrund. Hierbei hat die Selbstrettung der Verkehrsteilnehmer oberste Priorität. Personen, die sich im Tunnel befinden, sollen sich bei einem Notfall selbst in Sicherheit bringen können, ohne auf das Eintreffen von Rettungspersonal warten zu müssen. Neben den baulichen Vorkehrungen sorgen ein tunnelspezifisches Überwachungs- und Betriebssystem sowie ein aufwändiges Sicherheitssystem für umfassenden Schutz der Tunnelnutzer. Im Tunnel sind entsprechende Fluchtwege und Notausgänge gekennzeichnet. Notausgänge sind mindestens im Abstand von 300 Metern vorhanden. Die Fluchtwege sind mit ständig betriebenen selbstleuchtenden Rettungszeichen und mit nur im Brandfall betriebenen Orientierungsleuchten hoher Helligkeit ausgestattet, die im Abstand von etwa 25 Metern zu den jeweils nächstgelegenen Notausgängen führen.